Dr. med. Jörg Rosenfeld in Nordhorn
Willkommen bei Ihrem Spezialisten für Frauenheilkunde
Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe
Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin Pränatalmedizin / Pränataldiagnostik
Gerne bin ich mit meinem Praxisteam Ihr vertrauensvoller Partner in allen gynäkologischen Fragestellungen: Mein Team und ich begleiten Sie individuell und kompetent durch alle spannenden und aufregenden Lebensabschnitte, ob im Teenageralter, während der Schwangerschaft, in den Wechseljahren und auch im Alter.
Für unsere Patientinnen nehmen wir uns Zeit und haben immer ein offenes Ohr. Gemeinsam mit meinem Team ist es unser Ziel, Ihnen die bestmögliche medizinische Versorgung mit einem hohen Anspruch an ausführlicher Beratung und individueller Vorsorge zu bieten.
Die Gesundheit und das Wohlergehen unserer Patientinnen liegen mir am Herzen. Deswegen freuen wir uns auf Sie und stehen Ihnen in allen Fragen der Frauenheilkunde und Schwangerschaftsbetreuung sehr gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Wir möchten, dass Sie sich in unserer Frauenarztpraxis im Zentrum der Stadt Nordhorn rundum wohlfühlen!
Neue Patientinnen sind in unserer Praxis jederzeit und zeitnah herzlich willkommen!
Ihr Praxisteam von Dr. Jörg Rosenfeld
An alle gesetzlich Versicherten - „Die Katze ist aus dem Sack“
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Geplante Einsparungen in der ambulanten Versorgung in Niedersachsen 380 Millionen Euro pro Jahr.
Weniger Mittel bedeuten weniger Termine, längere Wartezeiten und Aufnahmestopps.
Nahezu allen Leistungsbereichen droht eine Ausgabenbegrenzung. Selbst ehemals entdeckelte Leistungen werden künftig budgetiert, sei es die Prävention, das ambulante Operieren, die Psychotherapie oder andere geförderte Leistungsbereiche. Bislang schon budgetierten Leistungen werden zusätzlich bei den jährlichen Vergütungsanpassungen global begrenzt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen würden den Praxen Finanzmittel in signifikantem Umfang entziehen.
97% der Patientinnen in Niedersachsen werden ambulant behandelt !!
In den vergangenen Jahren ist der relative Anteil der Kosten der ambulanten Behandlung in Arzt- und Psychotherapiepraxen an den Leistungsausgaben der Krankenkassen auf 16 Prozent gesunken. Diese ohnehin kostengünstige ambulante Versorgung soll nunmehr überproportional zu den Kosteneinsparungen im Gesundheitswesen herangezogen werden. Schließlich soll auch die finanzielle Förderung der Terminvermittlung durch die Hausärztin und den Hausarzt, der Terminservicestelle 116117 sowie der Fälle der offenen Sprechstunde ersatzlos gestrichen werden. Parallel dazu verspricht die Politik der Bevölkerung zusätzliche und schnelle Termine ??!! (Dieses realitätsferne Versprechen der Politik wird nicht umsetzbar sein)
Das Notfallgesetz
Die geplante Notfallreform wird zur Folge haben, dass Sie als Patientin,sowie niedergelassene Ärzte, den 24/7-Paralleldienst nicht nur mit einer höheren Umlage zu finanzieren haben werden, sondern die niedergelassenen Ärzte, ggf. auch für diesen überflüssigen Dienst eingeteilt werden und damit Ihren Patientinnen und Patienten in dieser Zeit in der Praxis nicht zur Verfügung stehen!!!
Wenn die Gesetze so kämen, müssten wir die Leistungsmenge dem dann geringeren Honorar anpassen – begrenzte Leistungen für begrenztes Honorar. Bei Kürzungen in dieser Höhe kann niemand erwarten, dass dies keine Auswirkungen auf die Praxistätigkeit und die Patientenversorgung haben wird.
Entwicklung der Praxis-Einnahmen bleibt hinter Kostenanstieg zurück.
(Analyse des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung)
Unter Berücksichtigung der Inflationsrate sind die realen Jahresüberschüsse der ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr deutlich um 13,3 Prozent gesunken. Die Gesamteinnahmen der Praxen gingen im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um 2,6 Prozent zurück. Im Jahr 2023 erhöhten sich die Aufwendungen um 3,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Zwischen 2020 und 2023 stiegen sie um insgesamt 17,6 Prozent und damit stärker als die allgemeine Preisentwicklung (+16,7 Prozent).
Personalausgaben, stiegen zwischen 2020 und 2023 um 26,5 Prozent und machten zuletzt rund 58 Prozent der Gesamtaufwendungen aus. Auch Mieten und Nebenkosten für Praxisräume nahmen deutlich stärker zu als die Einnahmen (+12,2 Prozent seit 2020), vor allem auch infolge der Energiekrise nach Beginn des Ukrainekrieges.Die Aufwendungen für Material und Labor stiegen im Zeitraum von 2020 bis 2023 um 2,7 Prozent.
Geplante Einsparungen durch die Gestzesänderung
1,8 Milliarden Euro für Ermessensleistungen der Krankenkassen (Homöopathie,Phytotherapie, Antroposophie, Reiseimpfungen, Osteopathie, Gesundheitskurse).
- 8 Milliarden Euro bei einer stringenten Ambulantisierung. Mehr als 4 Millionen stationäre Operationen könnten ambulant durchgeführt werden.
- 60 Milliarden Euro für versicherungsfremde Leistungen der GKV (Mitversicherung von Ehepartnern, Haushaltshilfen, Impfungen, Mutterschaftsgeld, Präventions- und Gesundheitsförderung, etc.)
Stattdessen gefährden geplante Leistungskürzungen den Fortbestand der Praxen !!
Geschätzte 7 bis 8 % durchschnittlicher Honorarverlust pro Praxis in Niedersachsen bei steigenden Kosten
Folgen für Sie als Patientin:
- Pro Quartal nur eine begrenzte Anzahl an präventiven Leistungen (z.B. Krebsvorsorgen)
- In der Versorgung von Schwangeren (z.B. zusätzliche Sonographien u.ä. werden dann zur Eigenleistung)
- Kurative Leistungen (z.B. Unterbauchschmerzen, Brustprobleme, Infektionen etc.) die bereits budgetiert sind, werden weiter gekürzt und ggf. nur noch als Eigenleistung angeboten
- Mehrfachkonsultationen (Aufsuchen des Arztes) innerhalb eines Quartals, werden abgestuft oder gar nicht bezahlt, dieses bedeutet lange Wartezeiten / Termin erst im nächsten Quartal oder Eigenleistung
- Abschaffung der offenen Sprechstunde: Notfälle oder dringliche Fälle werden kaum oder gar nicht bezahlt. Ein zeitnaher Termin wäre dann Eigenleistung.
- Nach Erreichen des Budgets, können keine Termine oder nur noch als Eigenleistung angeboten werden oder man wartet bis zum nächsten Quartal
- Begrenzung der Sprechstundenzeiten, da keine Vergütung für weitere Fälle im Quartal erfolgt.
Quelle: KV Niedersachsen, Stand 30.04.2026